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Netzverträglichkeitsprüfung

Die Netzverträglichkeitsprüfung (formal: Netzanschlussbegehren) ist ein essenzieller Schritt bei der Planung neuer Erzeugungsanlagen, wie beispielsweise Windparks oder Solaranlagen. Sie dient dazu festzustellen, ob neue Anlagen in das bestehende Stromnetz integriert werden können. Insbesondere wird geprüft, ob Kapazitätsengpässe drohen und welcher Anknüpfungspunkt technisch und wirtschaftlich geeignet ist. In Deutschland ist eine Netzverträglichkeitsprüfung erst aber einer Nennleistung von 30 kWp notwendig.

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Daten und Dokumente können sich je nach Netzbetreiber, Spannungsebene und Anlagengröße unterscheiden. Die meisten Netzbetreiber orientieren sich jedoch an den Normen des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE). Diese sieht für die Mittelspannung insgesamt 17 Formulare vor (E.1 - E.17). Meistens werden jedoch vom Netzbetreiber nur zwei Formulare bei der Netzanschlussprüfung angefordert:

  • E.1 – Antragstellung: Informationen zum Anlagenbetreiber, Anlagenstandort, Anschlussnehmer und Errichter
  • E.8 – Datenblatt für Erzeugungsanlagen/Speicher: Informationen zu der geplanten Anlage bzw. des Speichers

Die weiteren Formulare können dann zur Anschlussreservierung bzw. Inbetriebnahme nachgereicht werden. In vielen Fällen ist zusätzlich zu den E-Formularen auch noch ein Lageplan erforderlich sowie eine – falls der Eigentümer nicht der Antragsteller ist – Vollmacht vom Grundstückseigentümer.

Zusätzlich ist seit 1.2.2025 die sogenannte ZEREZ-ID der Komponenten erforderlich. Im ZEREZ (kurz für: Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate) werden Einheiten- und Komponentenzertifikate aller Spannungsebenen gesammelt. Diese weisen die elektrotechnischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und Komponenten nach.

Ablauf

Nach Einreichen der geforderten Unterlagen und Dokumente prüft der Netzbetreiber, ob und wo die Möglichkeit für einen Netzanschluss der Anlage besteht. Je nach Netzbetreiber variieren die Bearbeitungszeiten – viele geben diese aber mit rund vier Wochen an.

Sollte die geplante Anlage die verfügbare Kapazität überschreiten, wird dem Auftraggeber die maximal verfügbare Kapazität mitgeteilt.

Rechtlicher Rahmen

Netzbetreiber sind gemäß § 8 Abs. 6 EEG dazu verpflichtet, Antragstellern innerhalb von acht Wochen das Ergebnis der Prüfung sowie folgende Auskünfte zu erteilen:

  1. Zeitplan für die Herstellung des Netzanschlusses
  2. Informationen, die Antragsteller für die Prüfung des Anschlusspunkts benötigen
  3. Ob der Netzbetreiber bei der Herstellung des Anschlusses anwesend sein muss
  4. Kostenvoranschlag für die technische Herstellung des Netzanschlusses
  5. Technische Vorgaben

Kosten

Wieder gibt es Unterschiede je nach Netzbetreiber und Anlagengröße. Die Stadtwerke Hünfeld (Stand: April 2024) stellen folgende Kosten für die Prüfung in Rechnung (netto):

  • 30 - 150 kWp: 441 €
  • 150 - 500 kWp: 530 €
  • 500 - 2.000 kWp: 948 €
  • 2.000 kWp: Nach Aufwand bzw. Angebot

Andere Netzbetreiber wie bspw. die Thüringer Energienetze stellen keine Kosten für die Netzverträglichkeitsprüfung in Rechnung.

In der Praxis

Der Ablauf der Prüfung und die erforderlichen Informationen unterscheiden sich extrem von Netzbetreiber zu Netzbetreiber:

  • PDF-basiert: Manche Netzbetreiber stellen lediglich Formulare als PDF-Dateien zum Download bereit. Antragsteller laden diese runter und senden die Dokumente dann an eine dedizierte E-Mail Adresse.
  • Eigene Portale: Andere Netzbetreiber stellen Portale zur Verfügung, über die dann die gesamte Antragsstellung sowie Kommunikation läuft.
  • SNAP-Portale: Mit diesen Online-Tools erhalten Antragsteller eine Auskunft in Echtzeit. SNAP steht dabei für schnelle Netzanschlussprüfung.

Üblicherweise stellen Netzbetreiber ein Antragsformular für die Netzverträglichkeitsprüfung auf ihrer jeweiligen Webseite zur Verfügung – beispielsweise: