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Netzverträglichkeitsprüfung

Die Netzverträglichkeitsprüfung ist ein essenzieller Schritt bei der Plaunung neuer Erzeugungsanlagen, wie beispielsweise Windparks oder Solaranlagen. Sie dient dazu festzustellen, ob neue Anlagen in das bestehende Stromnetz integriert werden können. Insbesondere wird geprüft, ob Kapazitätsengpässe drohen und welcher Anknüpfungspunkt technisch und wirtschaftlich geeignet ist. In Deutschland ist eine Netzverträglichkeitsprüfung erst aber einer Leistung von 30 kW notwendig.

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Daten und Dokumente können sich je nach Netzbetreiber und Anlagengröße unterscheiden. Die Stadtwerke Hünfeld aus Hessen listen folgende Punkte:

  • Datenblatt für die Errichtung einer Eigenerzeugungsanlage
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wechselrichter
  • Nachweis einer Einrichtung zur Netzüberwachung mit jeweils zugeordnetem Schaltorgan in Reihe bei Blockheizkraftwerken (BHKW)
  • Lageskizze inklusive Darstellung der geplanten Anlage und evtl. bereits bestehenden Anlagen
  • Auftrag zur Durchführung einer Netzverträglichkeitsprüfung
  • Informationen zu bereitsbestehenden Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt

Ablauf

Nach Einreichen der geforderten Unterlagen und Dokumente prüft der Netzbetreiber, ob und wo die Möglichkeit für einen Netzanschluss der Anlage besteht. Je nach Netzbetreiber variieren die Bearbeitungszeiten – viele geben diese aber mit rund vier Wochen an.

Sollte die geplante Anlage die verfügbare Kapazität überschreiten, wird dem Auftraggeber die maximal verfügbare Kapazität mitgeteilt.

Kosten

Wieder gibt es Unterschiede je nach Netzbetreiber und Anlagengröße. Die Stadtwerke Hünfeld (Stand: April 2024) stellen folgende Kosten für die Prüfung in Rechnung (netto):

  • 30 - 150 kWp: 441 €
  • 150 - 500 kWp: 530 €
  • 500 - 2.000 kWp: 948 €
  • 2.000 kWp: Nach Aufwand bzw. Angebot

Andere Netzbetreiber wie bspw. die Thüringer Energienetze stellen keine Kosten für die Netzverträglichkeitsprüfung in Rechnung.

Nützliche Links

Üblicherweise stellen Netzbetreiber ein Antragsformular für die Netzverträglichkeitsprüfung auf ihrer jeweiligen Webseite zur Verfügung – beispielsweise: