Herkunftsnachweis (Strom)
Herkunftsnachweise sind elektronische Dokumente, die die Quelle und den Zeitpunkt der Gestehung von Strom aus erneuerbaren Quellen, nachvollziehbar machen. Herkunftsnachweise stellen sicher, dass die Qualität nur einmal verkauft werden kann. Erzeuger von grünem Strom können sich für die von ihnen erzeugte Strommenge Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt ausstellen lassen – sofern dieser nicht bereits über die Einspeisevergütung vergütet wurde.
Auf der Stromrechnung wird ausgewiesen, welche Menge aus erneuerbaren Quellen stammt. Dabei wird unterschieden zwischen Strom, der über das EEG vergütet wurde, und Strom, der nicht über das EEG vergütet wurde. Für letzteren muss der Stromversorger entsprechende Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt vorweisen und entwerten.
Informationen
Herkunftsnachweise haben obligatorische und optionale Angaben.
Obligatorische Angaben
- Art der Energiequelle: Energieträger aus dem der Strom stammt, z. B. Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft oder Biomasse
- Anlagenstandort: Der genaue Ort, in dem die Erzeugungsanlage steht, wird angegeben.
- Zeitpunkt der Stromerzeugung: Zeitpunkt von Beginn und Ende der Stromerzeugung
- Strommenge: Produzierte Strommenge – meistens in MWh
- Austellungsdatum: Datum der Zertifikatsausstellung
- Aussteller des Nachweises: Die Institution oder Behörde, die den Herkunftsnachweis ausgestellt hat
- Eindeutige Kennnummer: Eine eindeutige ID des Zertifikats
Optionale Angaben
- Detailinformationen: Kann vom Erzeuger genutzt werden, um zusätzliche Angaben zur Art und Weise der Stromgestehung zu machen
- Kopplung: Der Herkunftsnachweis kann nur erworben werden, wenn auch beim Betreiber der Anlage Strom bezogen wird.
- Regionalattribut: Genauere Angaben zum Standort
Voraussetzungen
Grundsätzlich können Betreiber von Stromerzeugungsanlagen Herkunftsnachweise erstellen lassen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Strom stammt aus erneuerbaren Quellen (Wind, Solar, Biomasse, Wasser, Geothermie)
- Der Strom wird direkt vermarktet und nicht nach der Einspeisevergütung im EEG vergütet
Zweck
Herkunftsnachweise ermöglichen Transparenz und werten darauf Strom aus erneuerbaren Quellen auf:
- Transparenz: Herkunftsnachweise stellen sicher, dass als “grün” deklarierter Strom auch wirklich aus erneuerbaren Quellen stammt und auch nicht mehrfach verkauft werden.
- Finanziell: Anlagenbetreiber, die auf die Einspeisevergütung verzichten oder davon ausgenommen sind, haben eine zusätzliche Einnahmequelle durch den Handel der Nachweise.
Funktionsweise
Anlagenbetreiber müssen sich beim Umweltbundesamt registrieren. Dort können sie für den von Ihnen erzeugten Strom Herkunftsnachweise ausstellen lassen. Dafür fragt das Umweltbundesamt beim Netz- bzw. beim Messstellenbetreiber die erzeugte Strommenge an.
Das Umweltbundesamt führt ein Register aller Herkunftsnachweise – das Herkunftsnachweisregister. In dem Register werden die ausgestellten Nachweise registriert, Exporte und Importe dokumentiert und Nachweise entwertet.
Alle Akteure müssen sich beim Umweltbundesamt registrieren, um Nachweise ausstellen zu lassen, zu handeln und zu entwerten.
Preise
Die Preise der Herkunftsnachweise sind nicht reguliert und entstehen ausschließlich durch Angebot und Nachfrage. Entsprechend können die Preise stark variieren.