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Netzanschlusszertifizierung

Um die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit sicherzustellen, müssen Stromerzeugungsanlagen in Deutschland vor dem Netzanschluss zertifiziert werden. Der Umfang der Zertifizierung richtet sich dabei nach Art (bspw. PV, Wind, BHK) und Größe also Leistung der Anlage. Grundsätzlich gilt hierbei: je größer die Anlage desto höher die Anforderungen in der Zertifizierung. Kleinere Anlage können in der Regel gebaut werden, sofern alle verwendeten Komponenten zertifiziert sind.

Zertifizierungen

Bei der Netzanschlusszertifizierung wird in drei Arten unterschieden: Einheitenzertifizierung, Komponentenzertifizierung und Anlagenzertifizierung.

Einheitenzertifizierung

In Deutschland benötigen alle Erzeugungseinheiten (bspw. Wechselrichter oder Windkraftanlagen) eine Einheitenzertifizierung, um vertrieben werden zu dürfen. Im Rahmen der Zertifizierung wird überprüft, ob die Einheit sich konform zu den Netzanschlussregeln verhält. Dazu werden unter anderem geprüft:

  • ob Spannung und Frequenz, den erwarteten Werten entsprechen
  • welche Auswirkung die Einheit auf das verbundene Netz hat
  • wie sich die Einheit bei Netzausfällen verhält
  • ob die Einheit regelfähig ist

Komponentenzertifizierung

Diese Zertifizierung wird benötigt für alle Komponenten, die die elektrischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen erheblich beeinflussen können. Dazu zählen unter anderem Parkregler und Speichersysteme.

Anlagenzertifizierung

Die Netzanschlussrichtlinien schreiben in Deutschland eine Anlagenzertifizierung für den Netzanschluss von Erzeugunsanlagen vor. Diese Zertifizierungen können nur von akkreditierten Stellen durchgeführt werden. Je nach Größe der Anlage werden dabei verschiedene Zertifikate benötigt:

  • Kein Anlagenzertifikat: Anlagen mit einer Einspeiseleistung von weniger als 270 kW Einspeiseleistung und einer installierten Leistung von weniger als 500 kW benötigen keine Zertifizierung.
  • Anlagenzertifikat B: Anlagen mit einer Einspeiseleistung von 270 bis 950 kW benötigen das Anlagenzertifikat B.
  • Anlagenzertifikat A: Anlagen mit einer Einspeiseleistung von 950 kW oder mehr benötigen das Anlagenzertifikat A.