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PV-Anlagenversicherungen

  1. Welche Versicherungen sind für gewerbliche PV-Anlagen relevant?
  2. Welche Auswirkungen hat eine PV-Anlage auf meine Gebäudeversicherung?
  3. Welche Akteure kümmern sich um welche Versicherung?

Beim Thema Versicherungen im Kontext PV-Anlage gibt es zwei Themenkomplexe zu beachten: die Versicherungen für die Anlage selbst und die bestehende Gebäudeversicherung des Gebäudes, auf dem die Anlage errichtet wird.

In diesem Artikel widmen wir uns den verschiedenen Anlageversicherungen und erläutern abgedeckte Szenarien. Zudem erklären wir, worauf es beim Bau der PV-Anlage zu achten gilt, um keine Änderungen an der bestehenden Gebäudeversicherung vornehmen zu müssen.

1. Anlagenversicherungen

Allgefahrenversicherung

Die wohl relevanteste Absicherung beim Bau einer Photovoltaikanlage ist die Allgefahrenversicherung. Diese sichert Beschädigungen oder Zerstörungen durch bestimmte Ereignisse für alle Teile der Anlage ab. Sie kann in der Regel separat oder als Teil der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. In beiden Fällen sollten die folgenden Ereignisse mitversichert sein:

  • Wetterbedingte Ereignisse wie Sturm, Hagel, Schneedruck, Wasser, Frost oder Brand
  • Überspannung durch Blitz oder Kurzschluss
  • Diebstahl und Tierbisse
  • Bedienungsfehler sowie grobe Fahrlässigkeit bis mindestens 2.500€

Sollten Sie einen Gewerbespeicher installieren, kann dieser meist auch als Annex mitversichert werden.

Ertragsausfallversicherungen

Bei größeren Policen im Gewerbebereich ist manchmal auch eine Ertragsausfallversicherung enthalten. Diese decken typischerweise die gleichen Schäden wie die Allgefahrenversicherung ab, einschließlich Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Diebstahl. Zusätzlich können auch Mindererträge versichert sein, die durch Anlagenfehler, Abnutzung, Verschmutzung oder Netztrennungen entstehen. Häufig gibt es eine Karenzzeit von ein bis zwei Tagen, in der keine Ertragsausfälle ersetzt werden. Danach werden die Verluste vollständig kompensiert. Die Leistungsdauer der Ertragsausfallversicherung ist meist auf sechs bis zwölf Monate begrenzt. Die Entschädigung beträgt üblicherweise 2 bis 2,50 Euro pro kWp und Tag. In den Wintermonaten kann dieser Betrag reduziert sein, um Überkompensierung zu vermeiden.

Betreiberhaftpflichtversicherungen

Betreiber einer PV-Anlage sollten eine Betreiberhaftpflichtversicherung in Betracht ziehen, um bei Schadensfällen im Zusammenhang mit dem Netzanschlusspunkt (z.B. im Falle einer Überspannung) abgesichert zu sein. Diese Versicherung bietet außerdem Schutz gegen Ansprüche Dritter, die durch den Betrieb der PV-Anlage geschädigt werden könnten, einschließlich Sach- und Personenschäden beispielsweise durch Installationsfehler oder Wartungsmangel.

Montageversicherung

Bei der Errichtung der Anlage ist für den Installateur eine Montageversicherung relevant, die Schäden während des Baus abdeckt. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherung im Falle eines Generalunternehmers auch die Schäden von Subunternehmern absichert, die häufig nach der Elektro- und Installationsplanung für diverse Aufgaben wie die Montage der Paneele herangezogen werden. Die Montageversicherung umfasst typischerweise Schäden durch Unfälle, Vandalismus und Naturereignisse während der Bauphase und stellt sicher, dass der Installateur für alle Eventualitäten während der Bauphase abgesichert ist.

2. Gebäudeversicherung

Die Installation einer PV-Anlage auf Ihrem Gebäude kann, wie alle anderen größeren Veränderungen am Gebäude, Einfluss auf Ihre bestehende Gebäudeversicherung haben. Die Neubewertung der Gebäudeversicherung aufgrund von PV-Anlagen ist für viele Versicherer ein gängiges Vorgehen. Eine proaktive Kooperation mit dem Gebäudeversicherer zusammen mit Ihrem Installateur ist hier von Vorteil und kann sowohl den Prozess beschleunigen als auch in für sie günstigen Konditionen resultieren. Für den Versicherer muss zunächst deutlich werden, dass die Anlagenplanung ins bestehende Brandschutzkonzept eingebettet wird. Relevante Punkte, die aus Sicht der Versicherer förderlich sind:

  • Ausreichende Abstände (vor allem zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Brandwänden)
  • Verlegung von Leitungen über Brandwände nur in Brandschutzkanälen
  • Wechselrichter auf nicht-brennbarem Untergrund und in verschatteten Bereichen positioniert

Für eine ganzheitliche Implementierung in das bestehende Brandschutzkonzept sind zudem die Dachdämmung und Abdeckmaterialien auf dem Dach zu beachten. Bestenfalls besteht die Dämmung aus Mineralwolle mit einer Abdichtungsbahn aus Kunststoff, Dachziegeln oder Blech. Bei Dämmungen aus Hartschaum (Polyurethan) oder Bitumen müssen risikominimierende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, wie z.B. die Verlegung von Leitungen in aufgeständerten Kabelbühnen oder die Installation von Wechselrichtern mit aktivierter Lichtbogenerkennung und -abschaltung. Alternativ kann man auf Glas-Glas-Module zurückgreifen, die als nicht brennbar oder schwer entflammbar eingestuft sind. Als Vorsichtsmaßnahmen lässt sich immer die Absprache mit der lokalen Feuerwehr empfehlen, damit diese im Notfall weiß, wie sie am besten vorgeht. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, muss eventuell eine Brandschutzbegehung durch Brandschutzingenieure durchgeführt werden.

3. Akteure

In der folgenden Tabelle ist noch einmal visualisiert, welcher Akteur für den Abschluss welcher Versicherung verantwortlich ist. Dazu zwei Szenarien: Das Eigenbau Szenario für alle Unternehmen, die die Investitionskosten selbst übernehmen und Betreiber der Anlage werden wollen. Und das Contracting Szenario in dem ein Contractor-Unternehmen die Investitionen übernimmt und den Strom an den Kunden weitergibt.

Versicherung Eigenbau-Szenario Contracting-Szenario
Solaranlagenversicherung Betreiber der PV-Anlage (Kunde) Contractor
Ertragsausfallversicherung Betreiber der PV-Anlage (Kunde) Contractor
Betreiberhaftpflichtversicherung Betreiber der PV-Anlage (Kunde) Contractor
Montageversicherung Installateur/Generalunternehmer Contractor/Installateur
Gebäudeversicherung Gebäudeeigentümer (Kunde) Gebäudeeigentümer (Kunde)