Kostenloser Leitfaden: Solar für Industrie und Gewerbe
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Solarpflicht (Gewerbe)

Besteht eine Solarpflicht, muss unter gewissen Umständen eine Solaranlage auf dem Dach eines Gebäudes installiert werden. In Deutschland unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland. Meistens beschränkt sich die Pflicht auf Neubauten und Dachsanierungen. Oft wird es dem Eigentümer überlassen, ob er eine Solaranlage oder eine Solarthermieanlage errichtet.

Solarpflicht nach Bundesland (Stand: Mai 2024)

Bundesländer

In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht keine Solarpflicht. In allen anderen Bundesländern hingegen schon.

Baden-Württemberg

Seit 1. Januar 2022 ist Solar verpflichtend für alle neu gebauten Nichtwohngebäude. Seit Anfang 2023 gilt die Pflicht auch bei Dachsanierungen. Eigentümer können auch Solarthermieanlagen installieren.

Bayern

Für Gewerbe- und Industrieobjekte, deren Bauantrag nach Februar 2023 gestellt wurde, besteht eine Solarpflicht. Für alle anderen Gebäude, die nicht als Wohngebäude genutzt werden, besteht die Pflicht seit Juli 2023. Ausgenommen sind Dächer mit einer Fläche von 50 Quadratmetern.

Berlin

Seit Beginn des Jahres 2023 ist Solar verpflichtend auf allen Neubauten zu installieren. Ausgenommen sind Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Mindestens 30% der Dachfläche müssen für PV genutzt werden. Die Stadt stellt ein Onlinetool zur Verfügung, um die Vorschriften für ein Objekt zu prüfen.

Bremen

Solarpflicht gilt bei Dachsanierungen ab 1. Juli 2024, bei Neubauten ab 1. Juli 2025. Mindestens die Hälfte der geeigneten Dachfläche muss genutzt werden. Ausgenommen sind Dächer, die kleiner als 50 Quadratmeter sind.

Hamburg

Solar ist verpflichtend bei Neubauten seit 2023, bei Dachsanierungen ab 2025. Ausnahmen gelten, wenn die Dachfläche ungeeignet ist bzw. kein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Eigentümer können auch Solarthermieanlagen installieren.

Hessen

Solar ist nur für landeseigene Immobilien und neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen verpflichtend.

Niedersachsen

Seit 2023 müssen neu errichtete Gewerbeobjekte ab einer Dachfläche von 75 Quadratmetern mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Ausnahmen gelten, wenn die Installation technisch nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist oder eine Solarthermieanlage installiert wird.

Nordrhein-Westfalen

Seit 2024 müssen gewerbliche Neubauten mit einer Solaranlage ausgerüstet werden. Ab 2026 muss auch bei Dachsanierungen eine Solaranlage installiert werden. Ausgenommen sind Dächer mit einer Fläche von weniger als 50 Quadratmetern.

Rheinland-Pfalz

Gewerbliche Neubauten und Parkplätze mit 50 oder mehr Stellplätzen müssen seit 2023 mit einer Solaranlage ausgerüstet werden.

Schleswig-Holstein

Seit 2023 gilt bei gewerblichen Neubauten eine Solarpflicht. Wenn mindestens 10% des Dachs saniert werden, greift die Pflicht auch. Dazu muss auch bei neuen Parkplätzen ab 100 Stellplätzen eine Solaranlage zu installieren.

Ausnahmen

Bestehende Gebäude fallen meist nicht unter die Solarpflicht. Auch ungeeignete Dächer (bspw. Nordausrichtung), die es nicht ermöglichen, eine Solaranlage kostendeckend zu betreiben, sind von der Pflicht ausgenommen. Die genauen Regelungen variieren jedoch je nach Ort und werden meistens im Einzelfall entschieden.