Marktprämie (Direktvermarktung)
Für Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird, erhalten die Anlagenbetreiber Geld. Je nach Anlagengröße ist das entweder eine feste Einspeisevergütung, oder der Strom wird direkt vermarktet und man erhält zusätzlich eine sogenannte Marktprämie: Die Marktprämie ist ein Förderinstrument für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren Solarstrom direkt am Strommarkt verkaufen. Sie wurde im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und gleichzeitig eine Marktintegration zu fördern.
Funktionsweise der Marktprämie
Anlagenbetreiber, die ihren Strom direkt vermarkten, erhalten für ihren eingespeisten Solarstrom zwei Zahlungen:
- Erlös aus dem Stromverkauf am Spotmarkt oder über einen Direktvermarkter.
- Marktprämie als Ausgleichszahlung, um eine wirtschaftlich attraktive Vergütung sicherzustellen.
Die Marktprämie berechnet sich nach folgender Formel: Marktprämie = anzulegender Wert – Marktwert Solarstrom
- Anzulegender Wert: Ein staatlich festgelegter Vergütungssatz pro kWh, der regelmäßig angepasst wird.
- Marktwert Solarstrom: Der durchschnittliche Börsenpreis für Solarstrom.
Sinkt der Börsenpreis, steigt die Marktprämie – und umgekehrt. Dadurch bleibt die Gesamtvergütung für die Betreiber auf einem stabilen Niveau. Als Grundsatz gilt: Die Marktprämie ist niedriger als die feste Einspeisevergütung. Dafür kann man im Fall hoher Börsenstrompreise auch von höheren Einkünften profitieren, wohingegen die Einspeisevergütung festgelegt ist und sich nicht an den Marktpreis anpasst.

Wer kann seinen Strom direkt vermarkten?
Je nach Anlagengröße kann man frei zwischen einer festen Einspeisevergütung und einer Direktvermarktung plus Marktprämie wählen. Ab einer gewissen Grenze wird es aber verpflichtend, den Strom direkt zu vermarkten:
- Aufdach- und Freiflächenanlagen bis 100 kWp: Wahl zwischen fester Einspeisevergütung oder Direktvermarktung plus Marktprämie.
- Anlagen ab 101 kWp: Verpflichtung zur Direktvermarktung des Stroms plus Marktprämie.
- Aufdachanlagen ab 750 kWp: Verpflichtung zur Direktvermarktung, Option zur Teilnahme an Ausschreibungen zur Ermittlung der Marktprämie.
- Aufdach- und Freiflächenanlagen ab 1.000 kWp: Verpflichtung zur Teilnahme an Ausschreibungen zur Ermittlung der Marktprämie.
Aktuelle Höhe der Marktprämie
Ausschreibeverfahren
Ab einer gewissen Größe können bzw. müssen Anlagenbetreiber an einem Ausschreibeverfahren zur Ermittlung der Marktprämie teilnehmen. In diesem wird mittels eines Gebotsverfahren die Höhe der Marktprämie festgelegt und Zuschlag nach dem “pay-as-bid”-Prinzip erteilt.
Ausschreibungen finden pro Segment (also Aufdach und Freifläche) drei Mal jährlich statt. Dabei schreibt die Bundesnetzagentur ein festes Volumen aus. Diese Volumen wird dann beginnend mit den günstigsten Geboten aufgefüllt, bis es ausgeschöpft ist. Das höchste bezuschlagte Gebot lag in den letzten drei Ausschreibungen für Aufdachanlagen bei:
Was bei der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu beachten ist, haben wir in diesem Blogartikel für Sie zusammengefasst.